Führerscheinklassen
Spezialisierung für mehr Qualität
Um Ihnen die optimale Ausbildung zu bieten, haben wir uns auf die folgenden Führerscheinklassen spezialisiert:
KFZ (außer Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t.
Mindestalter 18 Jahre, setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.
Bei Prüfung mit Automatik-PKW ist Klasse B auf Automatik beschränkt.
KFZ (außer Krafträder) bis 3,5 t mit Anhängern über 750 kg.
Mindestalter 18 Jahre, setzt die Führerscheinklasse B voraus.
Leistungsbeschränkte / -unbeschränkte Krafträder über 50 cm3.
Mindestalter 18 Jahre, setzt keine andere Klasse voraus.
Schließt die Klasse A1 ein.
Klasse A gibt es für 18- bis 24-jährige zunächst nur beschränkt.
Leichtkrafträder bis 125 cm3.
Mindestalter 16 Jahre, setzt keine andere
Führerscheinklasse voraus.
Kleinkrafträder bis 45 bzw. 50 km/h.
Mindestalter 16 Jahre, setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.
Schließt keine andere Klasse ein.
Auch für Lastendreiräder bis 150 kg, die vor 2002 in den Verkehr kamen.
Klassensymbole mit freundlicher Genehmigung des Verlags Heinrich Vogel.







